Was Angestellte über die private Krankenversicherung wissen sollten

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Diese Rolle spielt für Angestellte das Gehalt

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§5 SGB V).

Für gut verdienende Angestellte allerdings kann die private Krankenversicherung eine alternative Option zur gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Überschreitet ihr regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch: "Jahresarbeitsentgeltgrenze" oder "JAEG"), werden sie "versicherungsfrei" und haben die Wahl zwischen GKV und PKV zu wählen (§6 I SGB V).

Diese Grenze für das Gehalt wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt im Jahr 2024 bei 69.300 EUR pro Jahr.

Welche Gehaltsbestandteile zählen zur JAEG?

Alle Einnahmen, die als Arbeitsentgelt gemäß den Sozialversicherungsvorschriften gelten und voraussichtlich mindestens einmal pro Jahr gezahlt werden, werden als regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt betrachtet.

Entsprechen werden bei der Berechnung der JAEG werden nur die Gehaltsbestandteile berücksichtigt, die

  • das Gehalt wesentlich mitprägen und
  • individuell-leistungsbezogen gewährt werden sowie üblicherweise als Bestandteil des monatlichen Arbeitsentgelts zu werten sind.
Art Anrechnung auf Versicherungspflichtgrenze
pauschale Vergütung für Bereitschaft, wenn regelmäßig in gleicher Höhe bezahlt ja
Vergütung für einzelne Bereitschaftsdienste nein
Zuschläge für besondere Erschwernisse ("Wettergeld" o.ä.) nein, da nicht vorhersehbar und schwankend
Zuschuss für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung nein
pauschaler Zuschuss für betriebliche Fahrten) ja
Jahresprämien, z.B. Weihnachtsgeld ja
Kinderzulagen nein
KFZ - Überlassung (Dienstwagen) ja
Jubiläumsgeschenke (z.B. Betriebszugehörigkeit) nein, da nicht regelmäßig
Erfinderprämien nein, da nicht regelmäßig
Provisionen ja, wenn sie das monatliche Gehalt prägen (z.B. Provisionen, die "ins Verdienen gebracht werden müssen")
individuelle Leistungsprovisionen nein, wenn ausschließlich erfolgsabhängig und einzelfallbezogen
Entgelt für Überstunden (pauschal) ja
Entgelt für Überstunden (schwankend) nein
Vermögenswirksamen Leistungen ja
Urlaubsabgeltung nein
Inflationsausgleichsprämie nein

Diese Kündigungsfristen gelten für den Wechsel von GKV in die PKV

Überschreitet Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Mitteilung über das Ende der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie können nun binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in die Private Krankenversicherung wechseln oder aber Ihre Mitgliedschaft in der GKV als freiwillige Mitgliedschaft fortführen lassen.

Ihre freiwillige Mitgliedschaft können Sie dann mit zwei Monaten Kündigungsfrist beenden.

Das ändert sich für Angestellte, die aus der GKV in die PKV wechseln

Wechseln Sie von der GKV in die PKV, ändert sich einiges. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, dass der Mediziner Ihres Vertrauens eine Kassenzulassung besitzt, Sie bekommen wahrscheinlich schneller einen Termin beim Arzt und Sie haben irgendwie das Gefühl, dass man netter mit Ihnen umgeht

Daneben tritt eine wichtige Änderung ein. Als gesetzlich Versicherter hatten Sie mit der Abrechnung der Behandlungskosten Ihres Arztes nichts zu tun - die Kostenerstattung erfolgte zwischen Arzt und Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, werden Sie Vertragspartner des Arztes und erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie anschließend zur Erstattung an Ihrer Private Krankenversicherung einreichen können.

Tipp: Manchmal kann es sinnvoll sein, Rechnungen zu sammeln und am Ende des Jahres die Summe der Leistungen gegen eine eventuelle Beitragsrückerstattung abzuwägen - Eine gute Beratung und Betreuung in Sachen "Private Krankenversicherung" umfasst auch die Rechnungsprüfung und -überwachung. Sprechen Sie Ihren Makler darauf an.

Diesen Zuschuss erhalten Angestellte von ihrem Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag in Höhe der Hälfte des Beitrags. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Bedingungen auch einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für Ihre Angehörigen beantragen.

Der Anspruch auf diesen Zuschuss ergibt sich aus § 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte

Dieser Anspruch umfasst u.U. auch die Krankenversicherung ihrer Angehörigen, ist jedoch gedeckelt bei dem Höchstbeitrag, den Ihr Arbeitgeber an die GKV leisten müsste und bei 50% des tatsächlichen KV Beitrages.

Das Gesetz normiert hier den Anspruch. Es steht Ihnen frei, mit ihrem Arbeitgeber andere Zuschüsse zu vereinbaren.

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Eine Private Krankenversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden versicherungsfreien Arbeitnehmer – ob auch Sie versicherungsfreier Arbeitnehmer sind, wollen Sie bitte dem 1. Punkt dieser Themenseite entnehmen. Ursächlich hierfür ist, dass jeder versicherungsfreie Arbeitnehmer mit seinem Jahresbrutto die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Die Beitragsbemessungsgrenze dient der GKV zur Ermittlung Ihres monatlichen Zahlbeitrages. Den Höchstsatz entrichten Arbeitnehmer, welche ein Jahresbrutto von mehr als 62.100€ erzielen. Folglich spielt es keine Rolle, ob Ihr Jahresbrutto 70.000€, 80.000€ oder 120.000€ beträgt. Sie entrichten, gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, den Höchstsatz von circa 1.000€ monatlich und sollten Ihre Optionen, im Rahmen einer BBB Beratung, eruieren.

Die Antwort ist einfach: eine Versicherung, die wie ein Maßanzug zu Ihnen passt. Im Rahmen der BBB Beratung werden wir zunächst auf Ihre individuellen Wünsche und Präferenzen eingehen. Gemeinsam eruieren wir, wie Sie in den Bereichen „Ambulant, Stationär und Zahn“ abgesichert sein möchten, und prüfen dann, welcher der 44 Versicherer das für Sie beste Angebot unterbreitet. Dabei spielen selbstverständlich auch „Hard-Facts“ wie Bilanzkennzahlen und Beitragsstabilität sowie auch „Soft-Facts“ wie Kulanz und Kundenzufriedenheit eine signifikante Rolle.

Vielleicht kennen auch Sie das folgende Sprichwort: Trauen Sie nie einer Statistik, welche Sie nicht selbst gefälscht haben. Was wollen wir Ihnen damit sagen? Sie wissen nie, welche Interessen der Urheber der Studie verfolgt, oder von welchem diese in Auftrag gegeben und bezahlt wurde. Wie Sie bereits lernen konnten, ist eine Private Krankenversicherung hochgradig personenbezogen, weshalb die Testsieger PKV unter Umständen zu Max Mustermann, aber nicht zu Ihnen passt. Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit sämtlichen Marktteilnehmern zusammen und prüfen gerne, ob die Testsieger PKV auch Ihre erste Wahl sein sollte.

Ihr Arbeitgeber (AG) beteiligt sich – bis zum sogenannten Arbeitgeberhöchstzuschuss – paritätisch an den Kosten Ihrer Privaten Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber Höchstzuschuss für Ihre Krankenversicherung (KV) liegt im Jahr 2024 bei 421,76€. Darüber hinaus übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Pflegeversicherung (PV). Sofern sich diese also zum Beispiel auf 65€ beläuft, beteiligt sich Ihr AG mit 32,50€ an Ihrer PV.
Folglich liegt Ihr AG-Höchstzuschuss in unserem Beispiel bei 454,26€. Das bedeutet final, dass sich Ihr AG bis zu einem Gesamtbeitrag in Höhe von 908,52€ paritätisch, also zur Hälfte, an Ihrer PKV beteiligen wird.

Als Arbeitnehmer können Sie ab einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 5.775€ (2024) in die Private Krankenversicherung eintreten. Diese Grenze erhöht sich jährlich und lag in 2023 bei einem Monatsbruttoeinkommen in Höhe von 5.550€.

Die Beantwortung dieser Frage hängt selbstverständlich stark von Ihrer familiären Situation und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass viele unserer Mandanten Familien mit bis zu vier Kindern sind. Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Private Krankenversicherung auch zu Ihnen und Ihrer Familie passt, kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Ausgangssituation kostenfrei und unverbindlich zu analysieren.

Haben Sie mehr als eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, so werden deren Einkünfte bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze addiert. Unberücksichtigt bleiben Tätigkeiten aus geringfügiger Beschäftigung ("Mini-Jobs").

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