Was Angestellte über die private Krankenversicherung wissen sollten
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Diese Rolle spielt für Angestellte das Gehalt
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§5 SGB V).
Für gut verdienende Angestellte allerdings kann die private Krankenversicherung eine alternative Option zur gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Überschreitet ihr regelmäßiges Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (auch: "Jahresarbeitsentgeltgrenze" oder "JAEG"), werden sie "versicherungsfrei" und haben die Wahl zwischen GKV und PKV zu wählen (§6 I SGB V).
Diese Grenze für das Gehalt wird jedes Jahr neu festgelegt und liegt im Jahr 2024 bei 69.300 EUR pro Jahr.
Welche Gehaltsbestandteile zählen zur JAEG?
Alle Einnahmen, die als Arbeitsentgelt gemäß den Sozialversicherungsvorschriften gelten und voraussichtlich mindestens einmal pro Jahr gezahlt werden, werden als regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt betrachtet.
Entsprechen werden bei der Berechnung der JAEG werden nur die Gehaltsbestandteile berücksichtigt, die
- das Gehalt wesentlich mitprägen und
- individuell-leistungsbezogen gewährt werden sowie üblicherweise als Bestandteil des monatlichen Arbeitsentgelts zu werten sind.
Art | Anrechnung auf Versicherungspflichtgrenze |
---|---|
pauschale Vergütung für Bereitschaft, wenn regelmäßig in gleicher Höhe bezahlt | ja |
Vergütung für einzelne Bereitschaftsdienste | nein |
Zuschläge für besondere Erschwernisse ("Wettergeld" o.ä.) | nein, da nicht vorhersehbar und schwankend |
Zuschuss für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung | nein |
pauschaler Zuschuss für betriebliche Fahrten) | ja |
Jahresprämien, z.B. Weihnachtsgeld | ja |
Kinderzulagen | nein |
KFZ - Überlassung (Dienstwagen) | ja |
Jubiläumsgeschenke (z.B. Betriebszugehörigkeit) | nein, da nicht regelmäßig |
Erfinderprämien | nein, da nicht regelmäßig |
Provisionen | ja, wenn sie das monatliche Gehalt prägen (z.B. Provisionen, die "ins Verdienen gebracht werden müssen") |
individuelle Leistungsprovisionen | nein, wenn ausschließlich erfolgsabhängig und einzelfallbezogen |
Entgelt für Überstunden (pauschal) | ja |
Entgelt für Überstunden (schwankend) | nein |
Vermögenswirksamen Leistungen | ja |
Urlaubsabgeltung | nein |
Inflationsausgleichsprämie | nein |
Diese Kündigungsfristen gelten für den Wechsel von GKV in die PKV
Überschreitet Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Mitteilung über das Ende der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie können nun binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in die Private Krankenversicherung wechseln oder aber Ihre Mitgliedschaft in der GKV als freiwillige Mitgliedschaft fortführen lassen.
Ihre freiwillige Mitgliedschaft können Sie dann mit zwei Monaten Kündigungsfrist beenden.
Das ändert sich für Angestellte, die aus der GKV in die PKV wechseln
Wechseln Sie von der GKV in die PKV, ändert sich einiges. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, dass der Mediziner Ihres Vertrauens eine Kassenzulassung besitzt, Sie bekommen wahrscheinlich schneller einen Termin beim Arzt und Sie haben irgendwie das Gefühl, dass man netter mit Ihnen umgeht
Daneben tritt eine wichtige Änderung ein. Als gesetzlich Versicherter hatten Sie mit der Abrechnung der Behandlungskosten Ihres Arztes nichts zu tun - die Kostenerstattung erfolgte zwischen Arzt und Krankenkasse.
Sind Sie privat versichert, werden Sie Vertragspartner des Arztes und erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie anschließend zur Erstattung an Ihrer Private Krankenversicherung einreichen können.
Tipp: Manchmal kann es sinnvoll sein, Rechnungen zu sammeln und am Ende des Jahres die Summe der Leistungen gegen eine eventuelle Beitragsrückerstattung abzuwägen - Eine gute Beratung und Betreuung in Sachen "Private Krankenversicherung" umfasst auch die Rechnungsprüfung und -überwachung. Sprechen Sie Ihren Makler darauf an.
Diesen Zuschuss erhalten Angestellte von ihrem Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer erhalten Sie einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zu Ihrem privaten Krankenversicherungsbeitrag in Höhe der Hälfte des Beitrags. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Bedingungen auch einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für Ihre Angehörigen beantragen.
Der Anspruch auf diesen Zuschuss ergibt sich aus § 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte
Dieser Anspruch umfasst u.U. auch die Krankenversicherung ihrer Angehörigen, ist jedoch gedeckelt bei dem Höchstbeitrag, den Ihr Arbeitgeber an die GKV leisten müsste und bei 50% des tatsächlichen KV Beitrages.
Das Gesetz normiert hier den Anspruch. Es steht Ihnen frei, mit ihrem Arbeitgeber andere Zuschüsse zu vereinbaren.