Der gesetzlich festgelegte reguläre Beitragssatz beläuft sich auf 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen wird angewendet für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Berücksichtigt werden dabei Einnahmen bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
Diese liegt für das Jahr 2024 bei
- Monatliche Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro
- Jährliche Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 Euro
Manche Krankenkassen erheben zusätzlich einen Zusatzbeitrag zur Deckung ihres Finanzbedarfs.
Mit diesen Beiträgen müssten Selbständige als freiwilliges Mitglied der GKV rechnen.
Das Bundesgesundheitsministerium weist für 2024 füre Selbstständige die folgenden Rechengröße aus:
Personenkreis |
Krankengeld |
Beitrag (mtl.) |
Höchstbeitrag für Selbstständige |
ohne |
812,48 €
|
Höchstbeitrag für Selbstständige |
mit |
843,53 € |
Mindestbeitrag für Selbstständige |
ohne |
185,00 € |
Mindestbeitrag für Selbstständige |
mit |
192,07 € |
Wie Sie sehen, gibt es einen Höchstbeitrag, aber auch einen Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder in der GKV.
So berechnet die gesetzliche Krankenversicherung Ihren individuellen Beitrag
Ihr tatsächlicher Beitrag liegt irgendwo zwischen Mindestbeitrag und Höchstbeitrag und bemisst sich nach Ihrem tatsächlichem Jahreseinkommen, das am Ende des Jahres mit dem Steuerbescheid festgestellt wird.
Auf dieser Grundlage bemisst sich dann Ihr tatsächlicher Zahlbeitrag. Haben Sie - gemessen an Ihren Einkommen - bisher zu wenig gezahlt, kommt es zu Nachforderungen der Krankenkasse.
So lange darf die GKV zu wenig bezahlte Beiträge nachfordern
Gemäß § 25 des Sozialgesetzbuchs (SGB) IV beträgt die Verjährungsfrist für nicht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vier Jahre. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.
- Während dieser Zeit ist es nicht möglich, einer Nachzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu entkommen.
- Sollte Ihre gesetzliche Krankenversicherung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Auch in diesem Fall beginnt die Frist am 1. Januar des Folgejahres, in dem die Beiträge fällig waren, und endet nach 30 Jahren am 31. Dezember.
Eine Alternative: Die Private Krankenversicherung?
Führt man sich diese Punkte vor Augen, ist es kein Wunder, dass viele Selbstständige sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden.
Denn Selbständige kommen für ihre Krankenversicherung alleine auf - einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
So zahlt von 5200 EUR Gewinn im Monat ein Selbstständiger bereits knapp 850 EUR für die gesetzliche Krankenversicherung - Pflegepflichtversicherung nicht berücksichtigt.
Und er bekommt dafür? Den Leistungsumfang der GKV!
In der PKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle - die Beiträge sind einkommensunabhängig, sondern richten sich nach dem Eintrittsalter in die Versicherung, Gesundheitszustand bei Antragsstellung und nach dem gewünschten Leistungsumfang.
Tipp: Gerade für junge, gut verdienende Unternehmer und Selbstständige bietet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung an. Je früher sie starten, desto mehr Zeit haben sie, Altersückstellungen aufzubauen, die in späteren Jahren den Beitrag stabil halten.
Die Vorteile der PKV für Selbstständige
- In der privaten Krankenversicherung hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Trotz hohen Einkommens kann so die private Krankenversicherung günstiger sein als die gesetzliche - und das bei oftmals besseren Leistungen.
- Selbstständige haben so eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage.
- Die Auswahl der Leistungen bestimmt maßgeblich die Höhe des zu zahlenden Beitrags - Sie sind lieber vorsichtig? Dann wählen Sie einen Tarif mit Wechseloptionen.
- Die PKV bietet Zugang zu Spitzenmedizin: Chefärzte, Spezialisten, Privatkliniken im In- und Ausland
- Die Beiträge zur PKV können Sie steuerlich geltend machen.
Die Nachteile der PKV für Selbstständige und Unternehmer
Tatsächlich sehen wir KEINEN Nachteil, der einem Selbstständigen durch den Wechsel in die PKV enstehen könnte.
Für einen Unternehmer mit einem gut laufenden Geschäft gibt es nach unserem Dafürhalten keine Alternative - weder für ihn noch für seine Familie.
Und ja, auch wir kennen aus unserer täglichen Praxis die Fälle, in denen dem PKV Versicherten die Beiträge davon laufen - die Betroffenen waren aber, so hart es klingt, von Anfang an schlichtweg schlecht beraten.
Bei ihnen ging es oft von Anfang an darum, Geld zu sparen, um das eigene Unternehmen irgendwie über die Runden zu bringen. Krankenversicherung? Bitte die billigste. Vorsorge für das Alter? Fehlanzeige. Gesellschaftskennzahlen? Egal. Tarifkennzeichen? Auch nicht wichtig.
Den Betroffenen hätte man unter diesen Umständen niemals zu einem Wechsel in die PKV raten dürfen!
Tipp: Krankenversicherung in Deutschland ist teuer. Die PKV aber ist KEIN Sparmodell, auch wenn Ihre Beiträge günstiger sein mögen als Ihr Beitrag in der GKV: Widerstehen Sie bitte der Versuchung, die Beitragsersparnis aus der PKV im Verhältnis zur GKV einfach auszugeben. Investieren Sie wenigstens einen Teil der Ersparnis, um für spätere Beitragsentwicklungen gewappnet zu sein. Viele Gesellschaften bieten so genannte Beitragsentlastungstarife als zusätzlichen Tarifbaustein für stabile Beiträge im späteren Versicherungsverlauf an. Wir beraten Sie gerne.