Als Selbstständiger in die Private Krankenversicherung - sinnvoll oder nicht?

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Deswegen müssen Sie als Selbständiger nicht in die Private Krankenversicherung - aber Sie dürfen!

Oft begegnen wir bei Jungsselbstständigen dem Missverständis: "Als Selbstständiger muss ich mich doch jetzt privat versichern, oder?". 

Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass Selbstständige in Deutschland gegen das Risiko "Krankheit" versichert sein müssen - wie jeder andere auch. Richtig ist auch, dass sie nicht mehr "versicherungspflichtig" in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Selbstständige sind "versicherungsfrei" und haben die Wahl - sie können sich privat versichern oder aber als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben.

Diese Rechengrößen müssten Sie als freiwillig gesetzliches Mitglied der GKV berücksichtigen

Die GKV bemisst ihre Beiträge nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen- das gilt für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder.

Der gesetzlich festgelegte reguläre Beitragssatz beläuft sich auf 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen wird angewendet für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Berücksichtigt werden dabei Einnahmen bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze.

Diese liegt für das Jahr 2024 bei

  • Monatliche Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 Euro
  • Jährliche Beitragsbemessungsgrenze: 62.100 Euro

Manche Krankenkassen erheben zusätzlich einen Zusatzbeitrag zur Deckung ihres Finanzbedarfs.

Mit diesen Beiträgen müssten Selbständige als freiwilliges Mitglied der GKV rechnen. 

Das Bundesgesundheitsministerium weist für 2024 füre Selbstständige die folgenden Rechengröße aus:

Personenkreis Krankengeld Beitrag (mtl.)
Höchstbeitrag für Selbstständige ohne 812,48 €
Höchstbeitrag für Selbstständige mit 843,53 €
Mindestbeitrag für Selbstständige ohne 185,00 €
Mindestbeitrag für Selbstständige mit 192,07 €

Wie Sie sehen, gibt es einen Höchstbeitrag, aber auch einen Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder in der GKV.

So berechnet die gesetzliche Krankenversicherung Ihren individuellen Beitrag

Ihr tatsächlicher Beitrag liegt irgendwo zwischen Mindestbeitrag und Höchstbeitrag und bemisst sich nach Ihrem tatsächlichem Jahreseinkommen, das am Ende des Jahres mit dem Steuerbescheid festgestellt wird.

Auf dieser Grundlage bemisst sich dann Ihr tatsächlicher Zahlbeitrag. Haben Sie - gemessen an Ihren Einkommen - bisher zu wenig gezahlt, kommt es zu Nachforderungen der Krankenkasse.

So lange darf die GKV zu wenig bezahlte Beiträge nachfordern

Gemäß § 25 des Sozialgesetzbuchs (SGB) IV beträgt die Verjährungsfrist für nicht gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vier Jahre. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.
  • Während dieser Zeit ist es nicht möglich, einer Nachzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu entkommen.
  • Sollte Ihre gesetzliche Krankenversicherung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Auch in diesem Fall beginnt die Frist am 1. Januar des Folgejahres, in dem die Beiträge fällig waren, und endet nach 30 Jahren am 31. Dezember.

Eine Alternative: Die Private Krankenversicherung?

Führt man sich diese Punkte vor Augen, ist es kein Wunder, dass viele Selbstständige sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden.

Denn Selbständige kommen für ihre Krankenversicherung alleine auf - einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.

So zahlt von 5200 EUR Gewinn im Monat ein Selbstständiger bereits knapp 850 EUR für die gesetzliche Krankenversicherung  - Pflegepflichtversicherung nicht berücksichtigt.

Und er bekommt dafür? Den Leistungsumfang der GKV!

In der PKV spielt Ihr Einkommen keine Rolle - die Beiträge sind einkommensunabhängig, sondern richten sich nach dem Eintrittsalter in die Versicherung, Gesundheitszustand bei Antragsstellung und nach dem gewünschten Leistungsumfang

Tipp: Gerade für junge, gut verdienende Unternehmer und Selbstständige bietet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung an. Je früher sie starten, desto mehr Zeit haben sie, Altersückstellungen aufzubauen, die in späteren Jahren den Beitrag stabil halten.

Die Vorteile der PKV für Selbstständige

  • In der privaten Krankenversicherung hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Trotz hohen Einkommens kann so  die private Krankenversicherung günstiger sein als die gesetzliche - und das bei oftmals  besseren Leistungen.
  • Selbstständige haben so eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage.
  • Die Auswahl der Leistungen bestimmt maßgeblich die Höhe des zu zahlenden Beitrags - Sie sind lieber vorsichtig? Dann wählen Sie einen Tarif mit Wechseloptionen.
  • Die PKV bietet Zugang zu Spitzenmedizin: Chefärzte, Spezialisten, Privatkliniken im In- und Ausland
  • Die Beiträge zur PKV  können Sie steuerlich geltend machen.

Die Nachteile der PKV für Selbstständige und Unternehmer

Tatsächlich sehen wir KEINEN Nachteil, der einem Selbstständigen durch den Wechsel in die PKV enstehen könnte.

Für einen Unternehmer mit einem gut laufenden Geschäft gibt es nach unserem Dafürhalten keine Alternative - weder für ihn noch für seine Familie.

Und ja, auch wir kennen aus unserer täglichen Praxis die Fälle, in denen dem PKV Versicherten die Beiträge davon laufen - die Betroffenen waren aber, so hart es klingt, von Anfang an schlichtweg schlecht beraten.

Bei ihnen ging es oft von Anfang an darum, Geld zu sparen, um das eigene Unternehmen irgendwie über die Runden zu bringen. Krankenversicherung? Bitte die billigste. Vorsorge für das Alter? Fehlanzeige. Gesellschaftskennzahlen? Egal. Tarifkennzeichen? Auch nicht wichtig.

Den Betroffenen hätte man unter diesen Umständen niemals zu einem Wechsel in die PKV raten dürfen!

Tipp: Krankenversicherung in Deutschland ist teuer. Die PKV aber  ist KEIN Sparmodell, auch wenn Ihre Beiträge günstiger sein mögen als Ihr Beitrag in der GKV: Widerstehen Sie bitte der Versuchung, die Beitragsersparnis aus der PKV im Verhältnis zur GKV einfach auszugeben. Investieren Sie wenigstens einen Teil der Ersparnis, um für spätere Beitragsentwicklungen gewappnet zu sein. Viele Gesellschaften bieten so genannte Beitragsentlastungstarife als zusätzlichen Tarifbaustein für stabile Beiträge im späteren Versicherungsverlauf an. Wir beraten Sie gerne. 

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Viele Möglichkeiten gibt es nicht. Variante 1: Machen Sie weniger Gewinn. Variante 2: Nutzen Sie Ihre Chance als Unternehmen und denken Sie über einen Wechsel in die PKV nach.

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