Die Techniker Krankenkasse (TK) in Schleswig-Holstein hat im letzten Jahr 3444 Euro pro Kopf ausgegeben, was einen neuen Rekordwert darstellt. Die Gesamtausgaben betrugen 1,8 Milliarden Euro, was eine Zunahme von 140 Euro pro Kopf (+4,2 Prozent) im Vergleich zu 2022 bedeutet. Die höchsten Ausgaben entfielen auf Krankenhausbehandlungen (1012 Euro pro Kopf), gefolgt von Arztpraxen (358 Millionen Euro) und Arzneimittel (347 Millionen Euro). Die TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein fordert eine bedarfsorientierte Krankenhausreform und kostendeckende Beiträge für Empfänger von Bürgergeld.
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Der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde 2006 auf 4,2 Milliarden Euro festgesetzt, aber aufgrund haushaltspolitischer Gründe ab 2008 wieder abgeschafft. Die Wirtschafts- und Finanzkrise führte jedoch dazu, dass der Zuschuss erhalten blieb und sogar erhöht wurde. Ab 2017 betrug der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro und bleibt seitdem konstant. Während die Ausgaben der GKV stetig zunahmen, sank der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesundheitskosten von 9,2 Prozent im Jahr 2010 auf 4,6 Prozent im Jahr 2024. Die Ampelparteien haben vereinbart, die Beiträge für Bürgergeldbezieher zu erhöhen, was jedoch noch nicht umgesetzt wurde.
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Die Krankenversicherung für Auslandsstudierende ist je nach Land unterschiedlich geregelt. In der EU ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verfügbar, die den Zugang zu medizinischen Leistungen in anderen EU-Ländern erleichtert. Im Nicht-EU-Ausland kann es komplizierter sein, oft müssen Student:innen eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. In Großbritannien müssen Studierende, die länger als sechs Monate bleiben, eine Immigration Health Surcharge (IHS) zahlen, um Zugang zum NHS zu erhalten. In den USA ist das Krankenversicherungssystem deutlich komplizierter und teurer. Hochschulen bieten oft eigene Krankenversicherungen an, die jedoch teuer sein können. Alternativ können Student:innen eine private Krankenversicherung abschließen, die oft teurer und mit höherer Selbstbeteiligung verbunden ist. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Regelungen in dem gewünschten Land zu informieren.
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Kostenerstattung für eine Entwöhnungsbehandlung in einer Privatklinik leisten muss. Eine 66-jährige Frau aus Hannover, die seit Jahren medikamentenabhängig ist, beantragte eine vollstationäre Behandlung in einer privaten Fachklinik. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab, da die Klinik keinen Versorgungsvertrag habe und eine ambulante Behandlung empfohlen wurde. Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Die Klägerin hatte sich auf eine bestimmte Privatklinik festgelegt, obwohl ambulante Behandlungsmöglichkeiten und wohnortnahe Kliniken existierten.
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat den Zusatzbeitrag erhöht, was zu höheren monatlichen Beiträgen führt. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Dieses Recht gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und kann durch den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse genutzt werden. Der neue Zusatzbeitrag wird jedoch weiterhin an die alte Krankenkasse gezahlt, bis die Kündigungsfrist von zwei Monaten abgelaufen ist. Es ist wichtig, die Zusatzleistungen der Krankenkassen zu vergleichen, da diese variieren können. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Wechsel und empfiehlt, die Mehrleistungen und die Höhe des Zusatzbeitrages zu berücksichtigen.
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Karl Lauterbach, Gesundheitsminister, will gesetzliche Lücken bei Krankenkassen schließen. Rentner, die von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchten, sind oft auf Schlupflöcher angewiesen. Ein solches Schlupfloch ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn man eine versicherungspflichtige EU-Auslandstätigkeit ausübt. Dieses Modell wird jedoch kritisiert, da es möglicherweise über ein ausländisches Scheingewerbe ermöglicht wird. Lauterbach will nun rechtliche Anpassungen vorbereiten, um diesen Missbrauch zu verhindern. Zudem soll der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung durch Umstellung auf eine Teilrente ausgeschlossen werden.
Mehr dazu auf: https://www.fr.de Lauterbach zielt auf gesetzliche Lücke bei Krankenkassen: Rentner betroffen