CDU/CSU lehnt Opt-out für Naturgefahrenschutz ab
08.06.2024
https://www.pfefferminzia.de berichtet:
Die CDU/CSU haben im Bundestag einen Antrag auf Einführung einer Opt-out-Regel für den Naturgefahrenschutz in Wohngebäudeversicherungen abgelehnt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Ablehnung und fordert stattdessen eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren, die alle Immobilieneigentümer unabhängig von ihrer Gefährdungslage treffen würde. Der Antrag der CDU/CSU sah vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein sollte, der von den Kunden aktiv abgewählt werden konnte, nachdem sie von dem Vermittler auf das damit verbundene Deckungsrisiko hingewiesen worden waren. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollten zu einem Stichtag einen Naturgefahren- oder Elementarschadenschutz erhalten, wenn Kunden dem nach einer gewissen Frist nicht aktiv widersprochen hätten. Der BVK-Präsident Michael H. Heinz betont, dass eine solche Pflichtversicherung sicher nicht so schnell eingeführt werden könnte und dass private Lösungen schneller und unkomplizierter umgesetzt werden könnten. Er schätzt, dass damit auf einen Schlag mindestens 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten, was einen erheblichen Schutz für die Immobilieneigentümer darstellen würde.
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