Darauf sollten Ärzte und Mediziner beim Wechseln in die PKV achten
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Als Arzt wissen Sie um die Bedeutung medizinischer Versorgung und wissen, wo die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung endet. Was liegt näher, als selbst in die Private Krankenversicherung zu wechseln?
Viele Anbieter bieten zudem für medizinische Berufe Sondertarife mit besonderen Konditionen an, in die auch Angehörige miteingeschlossen werden können. Doch profitieren Ärzte tatsächlich von diesen speziellen Tarifen? Und wem sind sie unter welchen Bedingungen zugänglich?
Wir erklären, was Sie als Arzt über die Private Krankenversicherung wissen müssen, worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten und ob nicht manchmal ein allgemein zugänglicher Tarif die bessere Wahl wäre.
Dann können Sie als Arzt / Ärztin in die PKV wechseln
Für Mediziner und Ärzte gelten im Hinblick auf die Krankenversicherungspflicht keine anderen Regeln als für andere Berufsgruppen. Sie müssen sich gegen das Risiko "Krankheit" versichern (§193 III VVG). Angestellte sind so lange versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, bis ihr Gehalt die so genannte Versicherungspflichtgrenze überschreitet (für 2024 : 69.300€ pro Jahr)
Selbstständige Ärzte hingegen sind aus ihrem Status heraus "versicherungsfrei" (§6 SGB V) - Sie können wählen, ob sie ihre Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse nehmen oder in die Private Krankenversicherung wechseln.
Diese Regeln gelten für Mediziner und Ärzte in Anstellung
Üben Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, sind Sie nur dann nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV, wenn ihr regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Arbeitsentgelt
Gemäß § 14 SGB IV umfasst das Arbeitsentgelt sämtliche regelmäßigen und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht, wie sie benannt oder in welcher Form sie geleistet werden. Ebenso ist es unerheblich, ob sie direkt aus der Beschäftigung stammen oder in Verbindung damit erzielt werden.
Diese Gehaltsbestandteile sind für den Übertritt in die PKV berücksichtigungsfähig
Gemäß gängiger Rechtsprechung werden Einnahmen als regelmäßig und somit berücksichtigungsfähig angesehen, wenn sie mit einer angemessenen Sicherheit für die nächsten zwölf Monate aus der Beschäftigung zu erwarten sind oder wenn es äußerst wahrscheinlich ist, dass sie mindestens einmal im Jahr gezahlt werden. Dies wurde auch vom Bundessozialgericht in einem Urteil vom 09.12.1981 (12 RK 20/81) bestätigt.
Die wichtigsten Gehaltskomponenten sind:
- Bruttogehalt
- Überstundenvergütung (pauschal, nicht einzelfallbezogen)
- Bereitsschaftsvergütung: (pauschal, nicht einzelfallezogen)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahresprämien (z.B. Weihnachtsgeld)
- Fahrtkostenerstattung (pauschal - nicht aber Kostenübernahme für Fahrten zwischen Arbeiststätte und Wohnort)
Diese Regeln gelten für selbstständige Ärzte und Mediziner
Unterhalten Sie Ihre eigene Praxis und sind als Unternehmer tätig, sind Sie aus diesem Status heraus nicht versicherungspflichtig in der GKV und können unabhängig von Ihrem Einkommen in die PKV wechseln.
Der Vorteil für Ärzte: Gruppentarife
Mediziner verfügen über umfassendes Fachwissen im Gesundheitsbereich, führen oft einen gesünderen Lebensstil und übernehmen eine höhere Eigenverantwortung für ihre Gesundheit. Infolgedessen verursachen sie im Vergleich zu anderen Berufen in der Regel geringere Kosten für die Krankenversicherung - viele Versicherungsgesellschaften bieten entsprechend die Krankenversicherung in einem besonderen Tarif zu besonders kalkulierten Konditionen an.
Die gleiche medizinische Vorbildung unterstellen Versicherungen auch Zahnärzten und Apothekern, so dass auch diese Berufsgruppen von Sondertarifen profitieren können.
Diese Vorteile bieten Ärztetarife
Als Angehöriger eines medizinischen Berufes genießen Sie durch den möglichen Zugang zu einem Arzttarif folgende Vorteile (tarifabhängig)
- Günstigere Konditionen als die allgemein am Markt zugänglichen Tarife
- Keine Querkalkulation zu Angehörigen anderer Berufsgruppen, die schadensintensiver sein können
- Familienmitglieder können zu Gruppenkonditionen mitversichert werden
- Ärztetypische Tariflösungen mit vielen Eigenbeteiligungsvarianten
- Entfall der Wartezeit
- vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Kontrahierungszwang
- Ambulante Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl
Welche Arzttarife sind besonders empfehlenswert?
Ohne Ihre individuelle Situation zu kennen, können wir hier keine wirkliche Empfehlung aussprechen.
Beliebt sind:
- Axa, Tarife VA2 und VA6
- Barmenia, Tarife VHV1A, VHV1C, VHV1E sowie VHV1D
- Continentale, Comfort MED und Premium MED
- Allianz, MedizinerPlus und MedizinerBest
Fast jeder Versicherer hat einen speziellen Arzttarif im Portfolio, der seine individuellen Stärken und Schwächen hat. Mit unserer Vergleichssoftware stellen wir diese Vorteile und Nachteile ganz transparent nebeneinander und finden so innerhalb kürzester Zeit genau die Krankenversicherung, die zu Ihnen und Ihrer Situation passt. Wir sind nur einen >>Klick<< entfernt.
Warum die private Krankenversicherung für Ärzte auch im Alter oft die bessere Wahl ist
Als Arzt im Ruhestand beziehen Sie Ihr Alterseinkünfte aus dem Versorgungswerk und haben ggf. noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Beratungstätigkeiten.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV bemisst sich der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz auf alle Einkunftsarten - so zahlen Sie schnell den Höchstsatz. Einen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger gibt es allerdings nicht.
Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sind die Beiträge im Alter einkommensunabhängig. Wählen Sie von Anfang an einen Tarif mit großzügigen Wechseloptionen und lassen Sie sich von uns zur Beitragsentlastung im Alter beraten. So erhalten Sie von vornherein ein rundes Paket.